Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) zum 01.08.2024
Ausbildung, befristet auf 3 Jahre - zum 01.08.2024
Das Allgemeine Krankenhaus Celle bildet zum Ausbildungsbeginn 01. August 2024 den Ausbildungsberuf der Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) aus. Die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG).
Stellenbeschreibung
Ausbildung
Ausbildungsziel
Fachkräfte für Lagerlogistik nehmen Güter an, kontrollieren sie und lagern sie sachgerecht. Sie stellen Lieferungen und Tourenpläne zusammen, verladen und versenden Güter. Außerdem wirken sie bei der Optimierung logistischer Prozesse mit.
Ausbildungsablauf und Struktur
Duale Ausbildung:
1. Ausbildungsjahr: zwei Tage Berufsschule, drei Tage im Betrieb
2. und 3. Ausbildungsjahr: ein Tag Berufsschule, vier Tage im Betrieb
Sie arbeiten im AKH in der hausinternen Apotheke, in der Arzneimittel und andere krankenhausspezifische Artikel gelagert werden und lernen die Organisation dieses Bereiches im Krankenhausbetrieb kennen.
Ausbildungsdauer und Verkürzungsmöglichkeiten
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Zugangsvoraussetzungen
- guter Hauptschulabschluss
Bewerbungsunterlagen und -fristen
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugniskopien (Abschlusszeugnisse aller Schulen und das aktuelle Zeugnis sowie ggf. Arbeitszeugnisse)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigkeit
Weitere Infos
Vergütung:
- 1. Ausbildungsjahr 1.068,26 € brutto/Monat
- 2. Ausbildungsjahr 1.118,20 € brutto/Monat
- 3. Ausbildungsjahr 1.164,02 € brutto/Monat
Nähere Auskünfte zu dieser Ausbildung erteilt Dir unser Leiter der Apotheke, Herr Hartmut Paul, unter Telefon 05141 72-1095.
Bei Fragen rund um Deine Bewerbung wendest Du Dich bitte an das AKH-Jobs-Team unter Tel. 05141 72-3431.
Unser Haus hat eine Vereinbarung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß SGB IX abgeschlossen.
Einstellungsvoraussetzung
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist ein vollständiger Masernimpfschutz (zweifach) Einstellungsvoraussetzung.


