Ausbildung zum Gebäudereiniger (m/w/d) zum 01.08.2024
Ausbildung, befristet auf 3 Jahre - zum 01.08.2024
Für unsere Tochtergesellschaft AKH Facility gGmbH mit Einsatzort im Allgemeinen Krankenhaus Celle suchen wir zum 1. August 2024 einen Auszubildenden zum Gebäudereiniger (m/w/d). Die Ausbildungsinhalte des Berufs eines Gebäudereinigers (m/w/d) reichen von der Behandlung unterschiedlicher Oberflächen bis zur Erkennung/Feststellung von Schädlingsbefall. Ein Gebäudereiniger (m/w/d) lernt anhand von selbst erstellten, zeitlich abgestimmten Arbeitsplänen die benötigten Materialien, Geräte und chemischen Mittel auszuwählen und entsprechend einzusetzen. Sie lernen Oberflächen bzw. den Grad einer Verschmutzung zu beurteilen und entsprechende Reinigungsverfahren mit den entsprechenden Hilfsmitteln vorzunehmen. Besonders im Krankenhausbereich erfordert die Reinigung von Sanitärräumen, Stations- und Behandlungsräumen, OP-Sälen oder auch Büroräumen die Einhaltung spezieller Vorschriften, wie beispielsweise Hygienestandards.
Der Beruf des Gebäudereinigers (m/w/d) ist ein staatlich anerkannter, vielschichtiger und interessanter Dienstleistungsberuf mit vielen Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Stellenbeschreibung
Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
Bei sehr guten Leistungen oder bei Vorliegen der Fachhochschulreife ist eine Ausbildungsverkürzung möglich.
Zugangsvorausetzungen
- guter Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife
- physische Belastbarkeit und Flexibilität
- gute technische, mathematische, chemische und physikalische Kenntnisse
- Interesse am Bedienen von Maschinen und Geräten
- hohes Engagement und Verantwortungsbewusstsein
- gute Umgangsformen, Zuverlässigkeit sowie Freude an Teamarbeit
Weitere Infos
Vergütung
- 1. Ausbildungsjahr 875,00 € brutto/Monat
- 2. Ausbildungsjahr 1.010,00 € brutto/Monat
- 3. Ausbildungsjahr 1.175,00 € brutto/Monat
Nähere Auskünfte zu dieser Position erteilt Ihnen gerne unser Leiter der AKH Facility GmbH, Herr Thomas Rynio, unter Telefon 05141/72-6620.
Unser Haus hat eine Vereinbarung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß SGB IX abgeschlossen.
Masernimpfung als Einstellungsvoraussetzung
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist ein vollständiger Masernimpfschutz (zweifach) Einstellungsvoraussetzung.


