Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen (m/w/d)
Ausbildung, befristet auf 3 Jahre - zum 01.08.2023
Das Allgemeine Krankenhaus Celle bildet zum Ausbildungsbeginn 1. August 2023 den Ausbildungsberuf der Kaufleute im Gesundheitswesen (m/w/d) aus.
Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG).
Stellenbeschreibung
Ausbildungsziel
Duale Ausbildung:
1. Ausbildungsjahr: zwei Tage Berufsschule, drei Tage im Betrieb
2. und 3. Ausbildungsjahr: ein Tag Berufsschule, vier Tage im Betrieb
Während Ihrer praktischen Ausbildung durchlaufen Sie alle Bereiche der Verwaltung:
- Zentralbereich Personalmanagement
- Qualitätsmanagement
- Medizincontrolling
- Controlling
- Stationäre Abrechnung
- Unternehmenskommunikation
- Finanzabteilung
- Marketing
- EDV
- Einkauf
- Information
- Patientenaufnahme
- Sekretariat Pflegedirektion
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Auszubildenden können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt 6 Monate.
Weitere Infos
Zugangsvoraussetzungen
- (Fach-) Abitur oder einen sehr guten mittleren Realschulabschluss
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben mit Angabe zur Berufsmotivation
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
- Lichtbild wünschenswert
- Zeugniskopien (Abschlusszeugnisse aller Schulen und das aktuelle Zeugnis sowie ggf. Arbeitszeugnisse)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigkeit
Vergütung
- 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 € brutto/Monat
- 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 € brutto/Monat
- 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 € brutto/Monat
Nähere Auskünfte zu dieser Ausbildung erteilt unsere Ausbildungsbeauftragte, Frau Elif Yildirim, unter Tel. 05141 72-3412.
Unser Krankenhaus hat eine Vereinbarung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß SGB IX abgeschlossen.
Masernimpfung als Einstellungsvoraussetzung
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist ein vollständiger Masernimpfschutz (zweifach) Einstellungsvoraussetzung.


