Operationstechnischer Assistent - OTA (m/w/d)
Voll- oder Teilzeit, unbefristet - zum nächstmöglichen Termin
Für unseren OP im Allgemeinen Krankenhaus Celle - akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover - suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Operationstechnischen Assistenten - OTA (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit, zur Erweiterung des Teams im Rahmen der Implementierung des Zentrums für Roboterchirurgie.
Stellenbeschreibung
Dein Profil
- abgeschlossene Ausbildung als operationstechnischen Assistenten (m/w/d) oder als Pflegefachkraft bzw. Gesundheit- und Krankenpfleger (m/w/d) mit entsprechender Fachweiterbildung
- mehrjährige Berufserfahrung im OP-Funktionsdienst
- Erfahrung in der roboterassistierten Chirurgie bzw. hohes Interesse und die Bereitschaft, sich für dieses innovative Arbeitsfeld zu qualifizieren
- Fähigkeit zu flexiblem, eigenständigem und interdisziplinären Handeln
- schnelles Reaktionsvermögen
- physische Belastbarkeit
- soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- offenes und positives Auftreten gegenüber Patienten, Angehörigen und Kollegen
Unser Angebot
- eine unbefristete Einstellung
- ein interessantes, komplexes, anspruchsvolles Aufgabenspektrum mit hoher Eigenverantwortung
- eine gute Arbeitsatmosphäre in einem multiprofessionellen Team
- innerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unserer Gesundheitsakademie
- Vergütung gemäß TVöD zuzüglich der üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
- betriebliche Altersversorge (VBL)
- bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- Mitarbeitervergünstigungen durch coporate benefits bei mehr als 200 Anbietern
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
Infos
Unser Haus hat eine Vereinbarung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß SGB IX abgeschlossen.
Covid-19 Impfung als Einstellungsvoraussetzung
Zum Schutz unserer Patienten (m/w/d) und Mitarbeiter (m/w/d) gilt als Einstellungsvoraussetzung, dass Sie gegen COVID-19 geimpft sind. Diese Voraussetzung entfällt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine COVID-19-Impfung nachweislich nicht möglich ist.

